Der Fördertopf für Einbruchschutz wurde aufgestockt
Fördergelder im Bereich Einbruchschutz sind gefragt. Der Staat stockte die Gesamtsumme daher von 50 auf 65 Mio. Euro auf. Ab einer Investition von 500 Euro können die Gelder beantragt werden.
SICHERHEIT ZAHLT SICH AUS
Wohnungen und Häuser seiner Bürger gesichert zu wissen, lässt sich der Staat etwas kosten. Bis zu 20 % der Material- und Installationskosten können Eigentümer und Mieter in Form von Fördergeldern zurückfordern. Bedeutet in Zahlen ein Zuschuss pro Wohneinheit von maximal 1.600 Euro. Die Anfrage nach Fördergeldern zeigt sich ungebremst hoch. Die Verantwortlichen reagierten darauf und erhöhten die Fördersumme auf insgesamt 65 Mio. Euro – so die offizielle Meldung der bundeseigenen KfW-Bankengruppe am 9. August 2018.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie die Förderung vor Durchführung der Maßnahme beantragen müssen. Eine nachträgliche Geltendmachung ist nicht möglich. Ziehen Sie dabei in jedem Fall einen Fachmann hinzu. Er kann beurteilen, welche Maßnahmen bei Ihnen Sinn machen bzw. welche eher nicht. Vor allem im Bereich einbruchsichere Fenster und Eingangstüren bzw. Haustüren gibt es zahlreiche individuelle Lösungen.
Unter www.kfw.de/zuschussportal können Sie sich registrieren und den Antrag ausfüllen bzw. einreichen. Danach ist Geduld gefragt. Erfahrungsgemäß dauert die Prüfung einige Wochen. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Abschluss der Maßnahme.
Wir unterstützen Sie gerne und stehen Ihnen dabei beratend zur Seite. Rufen Sie uns an, mailen uns oder nutzen unser Kontaktformular : 07940-98180 – info@lebsack.de