Wann ist eine Terrassenüberdachung in BW bewilligungsfrei?
Eine Terrassenüberdachung bis zu 30 m² Grundfläche darf in Baden-Württemberg grundsätzlich ohne Baugenehmigung montiert werden. Trotzdem sind bestimmte Voraussetzungen, wie Grenzabstände, der Bebauungsplan der Gemeinde oder die allgemeinen Bauausführungsanforderungen zu beachten. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel: Durch die Beachtung aller wichtigen Regelungen sorgen wir dafür, dass Sie Ihren Terrassenbereich voll und ganz auskosten können.
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Bewilligungssfrei
Überdachung bis 30 m² Grundfläche aber:
- Mindestabstand von 2,5 m zu Nachbargrundstücken
- Beachtung der “Allgemeinen Bauausführungsanforderungen”
Genehmigungspflichtig
Terrassendächer mit einer Grundfläche über 30 m²
- auch hier müssen der Mindestabstand zum Nachbarn und die allgemeinen Bauausführungsanforderungen eingehalten werden
Die wichtigsten Bauausführungsanforderungen im Überblick
Unabhängig davon, ob Ihre Terrassenüberdachung mit oder ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, müssen die „Allgemeinen Bauausführungsanforderungen des Landes Baden-Württemberg” eingehalten werden. Das Terrassendach eines hochwertigen Herstellers und die Montage durch einen zertifizierten Betrieb genügt diesen Anforderungen.
Was sind die “Allgemeinen Bauausführungsanforderungen”?
Gemäß der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) müssen Bauausführungen im Einklang mit den grundlegenden Bauvorschriften stehen. Diese Vorschriften legen besonderen Wert auf öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Zusätzlich sind Energieeffizienz, erneuerbare Energien und die Berücksichtigung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen bei der Gebäudeplanung und -modifikation von großer Bedeutung.
Unter anderem gilt:
Wieviel beträgt der nötige Grenzabstand zum Nachbarn in BW?
Der notwendige Mindestabstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn beträgt in der Regel 2,5 m und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen genehmigungspflichtigen Bau handelt oder nicht. Sollte Ihr Terrassendach diesen Mindestabstand unterschreiten, müssen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn einholen, bevor das Bauvorhaben beginnt.
Ohne Nachbarzustimmung
Abstand bis zu 2,5 m ohne Nachbarzustimmung
Mit Nachbarzustimmung
Abstand von weniger als 2,5 m muss vom Nachbarn schriftlich genehmigt werden
Kann der Nachbar die Zustimmung zur Terrassenüberdachung verweigern?
Genehmigungsfreies Terrassendach
Nein, solange das Terrassendach eine Fläche von 30 m² nicht überschreitet und der Mindestabstand von 2,5 m eingehalten wird, haben die Nachbarn kein Mitspracherecht. Bei Beeinträchtigungen z.B. durch Verschattung ist allerdings immer eine vorherige Kommunikation ratsam.
Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, benötigen Sie in jedem Fall eine schriftliche Bewilligung.
Genehmigungpflichtiges Terrassendach
Grundsätzlich ist keine Nachbarzustimmung notwendig, doch vor der Erteilung der Baugenehmigung müssen die betroffenen Nachbarn einbezogen werden. Diese haben die Gelegenheit, Bedenken oder Anregungen vorzubringen oder dem Bauvorhaben zuzustimmen. Das Fehlen der Zustimmung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Bauantrag abgelehnt wird.
Was kostet eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg?
Kosten Baugenehmigung Terrassendach Baden-Württemberg
Rechnen Sie mit Bauantragskosten von etwa 60-120 Euro. Die
Landesbauordnung sieht vor, dass für eine Baugenehmigung eine Wertgebühr von 0,6 % der Baukosten erhoben wird. Für kompliziertere Projekte, die Befreiungen, Ausnahmen oder Abweichungen beinhalten, fallen höhere Kosten von mindestens 375€ an. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Einholung der notwendigen Unterlagen zum Antrag. Die Kosten können vor Antragstellung beim zuständigen Bauamt erfragt werden.
Zusammenfassung
Überdachung bis 30 m² Grundfläche aber:
- Wertgebühr von 0,6 % der ortsüblichen Baukosten (entspricht etwa 60-120 €)
- Gebühren für notwendige Dokumente
- höhere Kosten bei aufwändigen Projekten (höhere Kosten von mindestens 375 €)
Was benötigen Sie für einen Bauantrag in BW?
Wenn Ihr Terrassendach aufgrund der Größe oder baulicher Besonderheiten eine Bewilligung benötigt, müssen Sie diese unbedingt vor Beginn des Bauvorhabens einholen. Je nach Gemeinde können die benötigten Unterlagen zur Antragstellung variieren. Informieren Sie sich vorab, am Besten telefonisch, beim zuständigen Bauamt, welche Dokumente benötigt werden.
Erforderliche Dokumente zur Stellung eines Bauantrages:
Benötigte Unterlagen* | Woher? |
---|---|
Bauantragsformular | online bei der Baubehörde |
Bauzeichnung | i.d.R. aus dem Onlineprospekt des Anbieters oder aus individueller Vorabvereinbarung |
Auszug aus der Flurkarte | beim Katasteramt anfordern |
Baubeschreibung | i.d.R. aus dem Onlineprospekt des Anbieters oder aus individueller Vorabvereinbarung |
Lageplan des Baugrundstückes | beim Katasteramt anfordern |
Bekanntgabe der Inhaber der Nachbargrundstücke (mit Flurstück, Name und Anschrift) | aus der Flurkarte (s.o.) |