Wann ist eine Terrassenüberdachung in Bayern bewilligungfrei?
In Bayern dürfen Sie eine Terrassenüberdachung bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m ohne Baugenehmigung errichten (Art.57 Abs.1 Nr.1g BayBO). Dabei sind jedoch Grenzabstände zu Nachbargrundstücken, sowie die Landesbauvorschriften und der Bebauungsplan Ihres Baugebietes einzuhalten. Selbstverständlich achten wir darauf, dass alle relevanten Vorschriften beachtet werden, sodass Sie sorglos Ihren neuen Terrassenbereich genießen können.
Bewilligungssfrei
Überdachung bis 30 m² Grundfläche aber:
- Mindestabstand von 3 m zu Nachbargrundstücken
- Beachtung der Bestimmungen der Bayrischen Bauordnung (BayBO), insbesondere Brandschutz
Genehmigungspflichtig
Terrassendächer mit einer Grundfläche über 30 m² auch hier:
- Beachtung des Mindestabstands von 3 m zum Nachbarn
- Die Bestimmungen der BayBO
Relevante Auflagen der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Unabhängig davon, ob Ihre Terrassenüberdachung mit oder ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, müssen die grundsätzliche Auflagen zum Brandschutz der Bayrischen Landesbauordnung eingehalten werden. Das Terrassendach eines hochwertigen Herstellers und die Montage durch einen zertifizierten Betrieb genügt diesen Anforderungen.
Konkrete gesetzliche Vorgaben:
Wieviel beträgt der nötige Grenzabstand zum Nachbarn in Bayern?
Der notwendige Mindestabstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn sowie zum öffentlichen Raum beträgt in der Regel 3 m und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen genehmigungspflichtigen Bau handelt oder nicht. Sollte Ihr Terrassendach diesen Mindestabstand unterschreiten, müssen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn einholen, bevor das Bauvorhaben beginnt.
Ohne Nachbarzustimmung
Abstand bis zu 3 m ohne Nachbarzustimmung
Mit Nachbarzustimmung
Abstand von weniger als 3 m muss vom Nachbarn schriftlich genehmigt werden
Kann der Nachbar die Zustimmung zur Terrassenüberdachung verweigern?
Genehmigungsfreies Terrassendach
Nein, solange der Mindestabstand von 3 m zum Grundstück eingehalten wird, haben die Nachbarn kein Mitspracherecht. Bei Beeinträchtigungen, z.B. durch Verschattung, ist allerdings immer eine vorherige Kommunikation ratsam, um nachträglichen Ärger zu vermeiden. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, benötigen Sie in jedem Fall eine schriftliche Bewilligung.
Genehmigungpflichtiges Terrassendach
Grundsätzlich ist keine Nachbarzustimmung notwendig, doch vor der Erteilung der Baugenehmigung müssen die betroffenen Nachbarn einbezogen werden. Diese haben die Gelegenheit, Bedenken oder Anregungen vorzubringen oder dem Bauvorhaben zuzustimmen. Das Fehlen der Zustimmung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Bauantrag abgelehnt wird.
Was kostet eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Bayern?
Kosten Baugenehmigung Terrassendach Bayern
Rechnen Sie mit Bauantragskosten von etwa 60-120 Euro. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Einholung der notwendigen Unterlagen zum Antrag. Die Kosten können vor Antragstellung beim zuständigen Bauamt erfragt werden. Es ist auch ratsam, einen Puffer für unerwartete Ausgaben einzuplanen. Bedenken Sie zudem, dass neben den reinen Gebühren eventuell auch Kosten für Fachexperten oder Gutachter anfallen
Zusammenfassung
- Bauantragskosten von etwa 60 – 120 €
- Gebühren für notwendige Dokumente
- eventuell höhere Kosten bei aufwändigen Projekten
Was benötigen Sie für einen Bauantrag in Bayern?
Wenn Ihr Terrassendach aufgrund der Größe oder baulicher Besonderheiten eine Bewilligung benötigt, müssen Sie diese unbedingt vor Beginn des Bauvorhabens einholen. Je nach Gemeinde können die benötigten Unterlagen zur Antragstellung variieren. Informieren Sie sich vorab, am Besten telefonisch, beim zuständigen Bauamt, welche Dokumente benötigt werden, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann.
Erforderliche Dokumente (z.T. in Mehrfachausführung) zur Stellung eines Bauantrages:
Benötigte Unterlagen* | Woher? |
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Bauantragsformular | online bei der Baubehörde |
Bauzeichnung | i.d.R. aus dem Onlineprospekt des Anbieters oder vom Statiker/Architekten |
Auszug aus der Flurkarte (nicht älter als 6 Monate) | beim Katasteramt anfordern |
Baubeschreibung | i.d.R. aus dem Onlineprospekt des Anbieters oder aus individueller Vorabvereinbarung |
Lageplan des Baugrundstückes | beim Katasteramt anfordern |
Bekanntgabe der Inhaber der Nachbargrundstücke (mit Flurstück, Name und Anschrift) | aus der Flurkarte (s.o.) |